Personalratswahlen 2026

Was wird gewählt?

Am Dienstag, 23. Juni 2026 werden der Hauptpersonalrat (HPR) und der Bezirkspersonalrat (BPR) gewählt. VELA konnte für beide Gremien Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen und eine eigene Liste aufstellen.

Grundlage für die Personalvertretung in Form der Personalräte ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Im Art. 53 ist die Stufenvertretung geregelt. Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen des Staates werden bei den Mittelbehörden Bezirkspersonalräte, bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet.

Warum heißt der Bezirkspersonalrat (BPR) so, wenn er doch für ganz Bayern zuständig ist? Bis 2005 waren die Bezirkspersonalräte für den Bereich Landwirtschaft an den sieben Bezirksregierungen angesiedelt. Nach Auflösung der Abteilungen 7 - Landwirtschaft wurde der Bezirkspersonalrat an der Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) eingerichtet. Die FüAk ist die personalverwaltende Stelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Besoldungsgruppe A14 und der vergleichbaren Arbeitnehmenden der ÄELF und Schulen im Bereich Landwirtschaft. Der BPR wurde somit an der FüAk angesiedelt und behandelt trotz der missverständlichen Bezeichnung „Bezirkspersonalrat“ bayernweit die personalrechtlichen Maßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Besoldungsgruppe A14 und der vergleichbaren Arbeitnehmer der ÄELF. Auch nach Wiedereinführung des Bereichs 6 - Ernährung und Landwirtschaft an den Regierungen bleibt die Personalverwaltung bei der FüAk und damit auch der BPR. Insbesondere wirkt der BPR bei Ernennungen bzw. Einstellungen, Beförderungen bzw. Personalveränderungen aus dem Tarifrecht, Versetzungen und Abordnungen mit. Der BPR besteht aktuell aus zehn Personen.

Bei der obersten Dienststelle, unserem StMELF, wird der Hauptpersonalrat (HPR) gebildet. Er wiederum bildet als Gremium das Pendant zu den Personalreferaten im StMELF (Z1, A5, E7, F6). Die 15 Mitglieder, acht Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Beamten sowie sieben der Gruppe der Tarifbeschäftigten, tagen alle drei Wochen im Staatsministerium in München. Außerdem sind die Hauptjugendauszubildendenvertretung und Hauptschwerbehindertenvertretung an den Sitzungen vertreten.

Der HPR kümmert sich um grundsätzliche Angelegenheiten, zum Beispiel Dienstvereinbarungen die behördenübergreifend im Ressort gelten. Im Bereich Personal bestimmt der HPR in folgenden Bereichen mit

  • Beamte (gesamter Bereich Forsten)
  • Beamte ab A 15 (Bereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung)
  • Arbeitnehmer ab E 9a (Bereich Landwirtschaft – ohne Sonderbehörden)

Der HPR nimmt – ebenso wie die örtlichen Personalräte – Anfragen, Beschwerden und Anregungen entgegen. Zudem tauscht er sich regelmäßig mit dem Amtschef aus, um Themen zu diskutieren und auf den Weg zu bringen.

Die rechtliche Grundlage bildet auch hier das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG). In Art. 53 ist dazu die Bildung eines Hauptpersonalrates und die Abgrenzung zum Bezirkspersonalrat geregelt. Bei Personalmaßnahmen, die unter die bereits erwähnten Bereiche fallen, hat der HPR dann gemäß Art. 75 unter anderem bei der Einstellung, Beförderung, Ein- und Höhergruppierung, Versetzung und Abordnung mitzubestimmen. Eine Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass durch die Maßnahme der betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne dass dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist oder, dass der Beschäftigte oder Bewerber den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören werde.

Darüber hinaus hat der HPR nach Art. 75a mitzubestimmen bei der Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten, sowie bei der Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung von automatisierten Verfahren zur Personalverwaltung. Davon betroffen sind beispielsweise in unserem Ressort SharePoint-Anwendungen, die eAkte oder das Mitarbeiterportal.

Gerade zum Austausch bei Erarbeitung einer Dienstvereinbarung oder anderen Entscheidungen hilft die Mitgliedschaft in der ARGE-HPR, bei der die HPR-Vorsitzenden aller anderen bayerischen Ministerien vertreten sind sowie der jährliche bundesweite Austausch mit den HPR der Agrarministerien der anderen Bundesländer.

Außerdem werden regelmäßig Referenten aus Fachreferaten geladen, um den Personalräten Hintergründe und Planungen zu erörtern. Aktuell waren dies beispielsweise Informationen zur Zivilen Verteidigung oder zum Waldförderprogramm.

Aktuelle Infos werden dabei regelmäßig im MAP unter

Themenkatalog>>Personalvertretung>>Hauptpersonalrat>>Infos des Hauptpersonalrates veröffentlicht.

Informationen zur Personalratswahl sowie zu den VELA-Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auch im Internet unter www.personalratswahlen2026.de.